Im Landtag von Sachsen-Anhalt erfolgte am vergangenen Freitag die erste Beratung zum Entwurf des neuen Rettungsdienstgesetzes (Drs. 7/3383). Das zuständige Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration hat dafür in der Zeit vom 8. August bis zum 5. September 2018 eine schriftliche Anhörung durchgeführt. In ihren Stellungnahmen haben die Kommunalen Spitzenverbände, die Kassenärztliche Vereinigung, die Johanniter und der DRK-Landesverband Sachsen-Anhalt u.a. eine Rückkehr zur alten Rechtslage in Bezug auf die Besetzung des Notarzteinsatzfahrzeugs vorgeschlagen. Damit soll die Besetzung des NEF durch einen Notfallsanitäter sichergestellt werden. Die Landesregierung bewertete die Änderungsanregung als sachgerecht und hat die entsprechende Regelung in § 18 Abs. 2 RettDG LSA (neu) wie folgt neu formuliert:
„(2) Soweit in der Notfallrettung der Notarzt in einem gesonderten Rettungsmittel, insbesondere in einem Notarzteinsatzfahrzeug, zum Notfallort gebracht wird (Rendezvous-System), soll dieses mit einer Person, die die Ausbildung zum Notfallsanitäter abgeschlossen hat, besetzt werden.“
Die Kommunalen Spitzenverbände haben zudem eine Ermächtigungsgrundlage für die Ärztlichen Leiter Rettungsdienst gefordert, um Standardarbeitsanweisungen in den jeweiligen Rettungsdienstbereichen rechtssicher einzuführen. Dies als gesetzliche Regelung zu verankern, wird von der Landesregierung für nicht notwendig erachtet, da derzeit eine Erlassregelung erarbeitet werde, die den ärztlichen Leitern die erforderliche Handlungssicherheit biete.
Der Gesetzentwurf wird jetzt noch in den federführenden Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration sowie in die Ausschüsse für Inneres und Sport und für Finanzen überwiesen.