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Infektionstransporte nur qualifiziert

21.01.2013, 09:13 Uhr

Foto: Krankentransport Herford Biekra GmbH

Entscheidung des Landgerichts Bielefeld

Am 7. Januar 2013 entschied das Landgericht Bielefeld im Verfügungsverfahren gegen einen Mietwagenunternehmen aus Herford, dass Patienten mit der Infektionskrankheit MRSA (Methicillin-resistenter Staphylococcus aureus) nur im qualifizierten Krankentransport und Rettungsdienst nach Rettungsgesetz transportiert werden dürfen (Az. 15 O 4/13). Das Landgericht machte deutlich, dass an MRSA erkrankte Patienten während des Krankentransports grundsätzlich einer medizinischen fachlichen Betreuung bedürfen. Ihre Beförderung bedürfe besonderer Maßnahmen, die den Einsatz eines qualifizierten Krankentransportes nach Rettungsgesetz erforderlich machen. Ebenso seien besondere Schutzmaßnahmen nicht nur während des Krankentransportes zum Schutz des MRSA-Erkrankten obligatorisch, sondern letztlich prophylaktisch gerade auch im Sinne später beförderter anderer kranker oder geschwächter Personen. Der Transport von Patienten, die an ansteckenden Krankheiten leiden, muss insofern den qualifizierten Krankentransport vorbehalten werden.

Die während der Fahrten erforderlichen Schutzmaßnahmen und die nach diesen Fahrten erforderlichen Desinfektionsmaßnahmen könnten nur vom Rettungsfachpersonal in den besonders ausgestatten und ausgerüsteten Krankentransportwagen durchgeführt werden. Dies hatte auch bereits das Oberlandesgericht Hamm in einem ähnlichen Fall bestätigt. Den Beschluss des LG Bielefeld hatte die Krankentransport Herford Biekra GmbH aus Herford erwirkt. In der Stadt Herford dürfen nur die Feuerwehr und die Biekra qualifizierte Krankentransporte durchführen.  In den übrigen Kommunen sind der Kreis Herford und die Städte Löhne und Bünde zuständig.

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