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Innenministerkonferenz lehnt Reformentwurf des Bundes zur Notfallversorgung ab

17.12.2019, 11:49 Uhr

Foto: S. Drolshagen

Begrüßt wird Aufnahme des Rettungsdienstes ins SBG V


Bei der Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) vom 4. bis 6. Dezember 2019 in Lübeck stand auch die Reform der Notfallversorgung durch den Bund auf der Tagesordnung. Es werde begrüßt, dass auch das Bundesgesundheitsministerium die Notwendigkeit der Optimierung der Patientenströme als wichtiges Thema aufgegriffen habe. Es seien aber Lösungen zu finden, die nicht zu Lasten bestehender funktionierender Strukturen erfolgen. Dies gelte insbesondere für die „bewährten und flächendeckend vorhandenen Integrierten Leitstellen in den Ländern.“ Auch bestehe keine Veranlassung, in die Regelungskompetenz der Länder einzugreifen. Die vorgeschlagene Grundgesetzänderung wird von der IMK ebenso ausdrücklich abgelehnt wie eine Kostenverschiebung zu Lasten der Länder und der Kommunen.

Der Arbeitskreis V der IMK (Feuerwehrangelegenheiten, Rettungswesen, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung) hat zu der geplanten Bundesreform der Notfallversorgung eine Stellungnahme vorgelegt. Darin heißt es, dass die im Diskussionsentwurf vorgesehenen „fundamentale Eingriffe in die Regelungskompetenz und Organisationshoheit der Länder bezüglich des Rettungsdienstes einschließlich der Leitstellen sowie eine Verschiebung der Finanzierungsverantwortung zu Lasten der Länder“ ausdrücklich nicht mitgetragen werden können. Das vorgeschlagene Konzept der zwingenden gemeinsamen Notfallleitstellen könne mit der Realität und den Anforderungen einer funktionierenden Leitstellenlandschaft der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr nicht in Einklang gebracht werden. Auch eine bundeseinheitliche IT in den Leitstellen lehnt der AK V ab. Begrüßt wird hingegen eine Aufnahme des Rettungsdienstes als eigenständiges Leistungssegment im SBG V, die Ausgestaltung müsse jedoch den Landesrettungsdienstgesetzten vorbehalten bleiben.

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