Die Träger des Rettungsdienstes sollen ermächtigt werden, auch die Disposition des kassenärztlichen Notdienstes durch die Integrierten Leitstellen zu übernehmen. Das schlägt das Präsidium des Deutschen Landkreistages in einem Positionspapier zur Notfallversorgung vor. Dafür müssten die Kassenärztlichen Vereinigungen aber die vorhandenen Kapazitäten transparent machen sowie ihre Kooperationsbereitschaft und Verbindlichkeit steigern. Gleichzeitig müsste dann auch die jeweils zuständige KV sich an der Finanzierung einer Integrierten Leitstelle beteiligen, insbesondere beim Personal, aber auch bei den anfallenden Sachkosten.
Zur Entlastung der Notaufnahmen schlägt der Deutsche Landkreistag vor, dass die Besatzung des Rettungswagens bei Patienten, die keiner Behandlung in einem Krankenhaus bedürfen, Praxen von niedergelassenen Ärzten anfahren dürfen. Diese Transporte müssten sich aber nach einem geregelten Verfahren richten. Dazu zähle auch, dass die Untersuchung in der jeweiligen Praxis umgehend erfolgen muss. Um die Entscheidung über die Weiterversorgung abzusichern, könne außerdem die Nutzung von Telemedizin sinnvoll sein. Durch diese könne insbesondere in ländlichen Gebieten mit langen Fahrtwegen die Versorgungsqualität bei der Erstversorgung eines Patienten verbessert werden.