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Integrierte Notfallzentren und Rettungsdienst ins SGB V

21.06.2022, 12:24 Uhr

Foto: R. Geith

AOK macht Vorschläge zur Reform der Notfallversorgung


Die Notfallversorgung soll als eines der ersten Themen der Krankenhausreform von der Regierungskommission bearbeitet werden. Dies hatte Gesundheitsminister Karl Lauterbach vergangenen Woche im Bundestag bekanntgegeben. Dieses Vorhaben der Bundesregierung wird von der Vorstandsvorsitzenden des AOK-Bundesverbandes Dr. Carola Reimann sehr begrüßt. Die Gräben zwischen den Versorgungsbereichen seien besonders tief, die Diskrepanzen in Organisation und Finanzierung von Rettungsdienst, ärztlichem Bereitschaftsdienst und Notaufnahmen gelte es endlich zu beseitigen, so Reimann.

Für ein integriertes System sehe die AOK die Lösung in Notfallzentren als zentrale Anlaufstellen für Patienten, die von niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern gemeinsam betrieben werden. Die Basis für die Standortplanung sollten die Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Struktur, Erreichbarkeit und Qualifikation des Personals bilden. Wichtig sei es zu beachten, dass die Integrierten Zentren nicht gleich an jedem Krankenhaus mit Notfallstufe eingerichtet werden, sondern dass sich die Planung am tatsächlichen Bedarf orientiere. An welchen Kliniken diese Integrierten Notfallzentren errichtet werden, solle in sog. 3+1-Gremien unter Landesaufsicht entschieden werden. In diesen sollen Vertreter der Landeskrankenhausgesellschaften, der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Krankenkassen sitzen, erklärt Reimann. Die Finanzierung der Leistungen solle gemäß den Vorschlägen der AOK über ein eignes Notfallversorgungsbudget abgewickelt werden.

Im Zuge der Reformierung sollte auch die Qualität der Patientenversorgung optimiert werden, fordert die Vorstandsvorsitzende. Nicht die räumliche Nähe der Klinik, sondern der Behandlungsbedarf der Patienten sollte im Vordergrund stehen, betont Reimann. Teil der Reform sollte zudem sein, dass die medizinische Notfallrettung ein eigener Leistungsbereich im Fünften Sozialgesetzbuch werde. Auf Grundlage dessen könnten bundesweit geltende Standards und eine einheitliche Qualitätssicherung etabliert werden.

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