Im Januar 2017 wurde die bayerische Checkliste der invasiven Maßnahmen erneuert, nach denen Notfallsanitäter im Freistaat gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 1 c eigenverantwortlich bis zum Eintreffen eines Notarztes tätig werden können. Der Umfang der Liste entspricht nicht nur vollumfänglich den Ergebnissen des Pyramidenprozesses. Etwas überraschend geht man in Bayern noch über diesen Konsens hinaus, um dem Notfallsanitäter eine weitere Eskalationsstufe zur Beherrschung gravierende Atemwegsprobleme an die Hand zu geben. Dort ist nämlich auch die Durchführung der sogenannten Nadel- oder Punktionskrikothyreotomie („Jet-Ventilation“) nach Versagen weniger invasiver Techniken wie dem Einsatz der Beutel-Masken-Beatmung oder supraglottischer Atemwege vorgesehen. Die Aufnahme der Maßnahme bietet so dem Notfallsanitäter eine Handhabe zur überbrückenden Versorgung der befürchteten „Cannot-ventilate-Cannot-intubate“-Situation.
Den Maßnahmenkatalog und die Empfehlungen zur Medikamentengabe finden Sie hier.