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Ist Absaugen über Tracheostoma eine heilkundliche invasive Maßnahme?

07.08.2019, 16:34 Uhr

Foto: W. Ziegler

Schreiben des Bayerischen Innenministeriums sorgt für Diskussionen


In einem Schreiben an die Leistungserbringer vom 3. August 2019 weisen die Ärztlichen Leiter Rettungsdienst in Bayern darauf hin, dass nicht grundsätzlich jeder tracheotomierte Patient unter Spontanatmung arztbegleitet transportiert werden muss. Anlass war eine Mitteilung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration, in der es zum Transport nicht beatmeter, tracheotomierter Patienten heißt: „Muss der Patient vorhersehbar abgesaugt werden, besteht die Indikation zum arztbegleiteten Patiententransport oder Begleitung durch eigenes Pflegepersonal analog zum Transport heimbeatmeter Patienten.“ Müsse der Patient während des Transportes aller Wahrscheinlichkeit nach nicht abgesaugt werden, sei ein Krankentransport möglich.

Zur Begründung führt das Ministerium aus, dass Absaugen über Tracheostoma eine heilkundliche invasive Maßnahme sei. Dabei sei es unerheblich, wie weit der Absaugkatheter eingebracht werde. Werde die Maßnahme durch nicht-ärztliches Personal durchgeführt, bedürfe sie einer ärztlichen Delegation. „Diese – im öffentlich-rechtlichen Rettungsdienst nur durch den ÄLRD an den Notfallsanitäter aussprechbare – Delegation liegt derzeit nicht vor.“ Ein unvorhersehbar notwendiges Absaugen zur Behebung gestörter Vitalfunktionen obliege dem rechtfertigenden Notstand. Hierbei sei der Notarzt nachzualarmieren.

Die ÄLRD Bayern teilen in dem Schreiben mit, sie seien „über diese Problematik mehr als unglücklich“. Sie würden auf eine schnelle und vor allem für alle Beteiligten rationale und praktikable Lösung hoffen. Die Leistungserbringer werden gebeten, die Mitarbeiter entsprechend zu informieren.

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