Die Europäische Kommission wird Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof wegen der von kommunalen und regionalen Behörden in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Sachsen und Sachsen-Anhalt verfolgten Praxis verklagen, Aufträge für Rettungsdienste ohne transparente Vergabeverfahren zu erteilen. Die deutschen Behörden haben eingeräumt, dass diese Aufträge nach gängiger Praxis im Zuge von Verfahren erteilt würden, die dem EU-Recht nicht genügen. Sie sind der Auffassung, dass Rettungsdienste nicht unter das EU-Recht fielen, da sie zu den öffentlichen Aufgaben der Länder und damit zu deren hoheitlichen Aufgaben gehörten. Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH fallen Rettungsdienste jedoch nicht unter derartige hoheitliche Aufgaben, weshalb die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, Aufträge für Rettungsdienste entsprechend dem EU-Vergaberecht zu erteilen.
Ist Rettungsdienst eine hoheitliche Aufgabe?
02.07.2007, 11:39 Uhr
Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland