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Johanniter klagen gegen Rettungsdienst-Kündigung

17.05.2011, 09:47 Uhr

Foto: F. Rumpf/Johanniter

Ton in Bad Oeynhausen verschärft sich

Die Johanniter haben beim Verwaltungsgericht Minden Klage gegen die Stadt Bad Oeynhausen eingereicht, weil sie die Kündigung des Rettungsdienstvertrages für unwirksam erklären wollen. Die Stadtverwaltung hatte im März entschieden, den Rettungsdienst und Krankentransport ab 2012 eigenverantwortlich durchzuführen. Deshalb wurde der Vertrag mit den bisher beauftragten Johannitern am 24. März zum Jahresende gekündigt. Allerdings ohne Angabe von Gründen. Dies ist nach Ansicht der Hilfsorganisation bei einem öffentlich-rechtlichen Vertrag nicht ausreichend. Kommt es zu einer Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht und wird den Johannitern dort Recht gegeben, wird sich der Vertrag voraussichtlich um ein Jahr verlängern, denn die Kündigungsfrist (neun Monate) kann dann nicht mehr eingehalten werden.

Bis dahin, so die Hoffnung der JUH, dürfte auch das Rettungsdienst-Gesetz in Nordrhein-Westfalen novelliert sein. Und dann sollte auch im bevölkerungsreichsten Bundesland das Konzessionsmodell gelten, bei dem die Kommunen für die Beteiligung Dritter am Rettungsdienst nicht mehr eine europaweite Ausschreibung benötigen. Die Verlängerung des Vertrags mit den Johannitern bewertet die Stadtverwaltung Bad Oeynhausen aber als schwierig, denn solange das Konzessionsmodell nicht in NRW gilt, müsse eben ausgeschrieben werden – mit ungewissem Ausgang.

Sollte sich die Situation bis Mitte des Jahres nicht geändert haben, müssen die Johanniter nach eigenen Angaben 30 Mitarbeitern im Rettungsdienst zum Jahresende kündigen.

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