Der Intensivtransporthubschrauber (ITH) „Akkon Bochum 89/1“ hatte kürzlich erst sein vierjähriges Bestehen gefeiert, jetzt wird der Flugbetrieb ab dem 1. Juli bis auf Weiteres eingestellt. Ausschlaggebend dafür seien ausbleibende Zahlungen der Krankenversicherungen für seit Ende 2017 geleistete Einsätze, wie die Betreiber mitteilen. Manche Krankenkassen würden die Kostenerstattung komplett verweigern, andere kleine Teilbeträge zahlen oder Sockelbeträge in Aussicht stellen, die laut Johanniter-Luftrettung jedoch weder akzeptabel noch ausreichend für die Aufrechterhaltung des Flugbetriebes seien. Im April 2019 sah sich die Johanniter-Luftrettung dazu gezwungen, Klage beim Sozialgericht einzureichen, der Verhandlungstermin steht noch aus. Obwohl die Bezirksregierung Münster die Genehmigung der Johanniter-Luftrettung zum Betrieb des „Akkon Bochum 89/1“ jüngst zum 1. Januar 2020 um drei weitere Jahre verlängert habe, werde der Betrieb des ITH daher vorerst bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens ruhen.
Die Johanniter-Luftrettung führt am Flugplatz Marl-Loemühle im Kreis Recklinghausen als Kooperationspartner des Berufsgenossenschaftlichen Universitätsklinikums Bergmannsheil im Klinikverbund seit dem 1. April 2016 Verlegungsflüge intensivpflichtiger Patienten durch. Gleichzeitig ist der Hubschrauber so ausgestattet, dass ihn die Leitstelle zu Notfalleinsätzen alarmieren kann, wenn der öffentlich-rechtliche Rettungsdienst in Nordrhein-Westfalen ausgelastet ist. Die Einsatzzahlen entwickelten sich in den ersten beiden Jahren gut, gingen dann jedoch zurück und sanken in diesem Jahr rapide ab. Der Einbruch 2020 könne zumindest teilweise auf die Corona-Infektionsschutzmaßnahmen zurückgeführt werden.
Johanniter-Luftrettung stellt Betrieb in Bochum vorerst ein
15.06.2020, 15:08 Uhr
Zahlungen der Krankenversicherungen für geleistete ITH-Einsätze stehen aus