In den beim Oberlandesgericht (OLG) anhängigen Nachprüfungsverfahren zur Vergabe von Rettungsdienstleistungen der beiden Lose in der Stadt Hildesheim für die Jahre 2012 bis 2017 wurde am Dienstag mündlich zu Los 2 verhandelt. Los 1 wiederum wird erst am 9. Dezember 2011 in Celle erörtert. Nachdem die Stadt Hildesheim mitgeteilt hatte, die ASB Rettungsdienst gGmbH aus Hannover und die DRK Transportdienst gGmbH aus Springe zu beauftragen, haben unterschiedliche Bieter wie z.B. die Johanniter Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer Lüneburg angestrengt. Die JUH hält die Auswahlentscheidung der Stadt für falsch. Sie wendet sich insbesondere gegen die Wertung von Unterkostenangeboten. Außerdem sind die Johanniter nach wie vor der Meinung, dass die Konzeptbewertung fehlerhaft ist und nicht hinreichend dokumentiert wurde.
Zunächst hatte die Vergabekammer mehrere Vergaberechtsfehler der Stadt festgestellt und diese verpflichtet, die Angebotswertung zu wiederholen und ordnungsgemäß zu dokumentieren sowie dabei das rechtswidrig ausgeschlossene Angebot der JUH zu berücksichtigen. Zuletzt wurden die erneuten Nachprüfungsanträge der JUH und anderer Bieter jedoch von der Vergabekammer zurückgewiesen. Dagegen richten sich die beim OLG anhängigen Beschwerdeverfahren. Zusätzlich hat die JUH vor dem OLG gerügt, dass die Entscheidung zur Rettungsdienst-Vergabe im falschen Gremium in der Stadt Hildesheim getroffen wurde. „Nach dem derzeitigen Beratungsstand bestätigte jetzt der Vergabesenat des OLG in der mündlichen Verhandlung, dass der Hildesheimer Stadtrat hätten entscheiden müssen und nicht lediglich der Verwaltungsausschuss“, berichtet Steffen Bahr, Regionalvorstand der JUH in Südniedersachsen. Offen geblieben sei in der mündlichen Verhandlung am Dienstag die Frage der fehlerhaften Konzeptbewertung. Zurzeit laufen weitere Verfahren vor der Vergabekammer Lüneburg zu den Losen im Landkreis Hildesheim. Die JUH fordert, das Vergabeverfahren zu stoppen.