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Jurist soll als dritte Person auf RTW mitfahren

01.04.2021, 08:16 Uhr

Foto: K. von Frieling

Notfallsanitäter-Rechtsberater als Reaktion auf § 2a NotSanG


Ein Jurist, der ehrenamtlich auch als Notfallsanitäter im Rettungsdienst tätig ist, hat ein Modellprojekt für ein neues Berufsbild im Rettungsdienst gestartet: den Notfallsanitäter-Rechtsberater. Als Reaktion auf den kürzlich verabschiedeten § 2a Notfallsanitätergesetz (RETTUNGSDIENST berichtete hier) sollen diese zukünftig als dritte Person auf den Rettungswagen mitfahren und jeden Einsatz begleiten, um in kritischen Fällen das Rettungsfachpersonal über die juristischen Konsequenzen ihres Handelns noch in der konkreten Situation aufzuklären. „Ich halte es für hochproblematisch, wenn Einsatzkräfte mit den ihnen vom Gesetzgeber auf unverantwortliche Weise übertragenen und unüberschaubaren Auswirkungen des reformierten NotSanG alleingelassen werden“, so der Jurist. Er könne nur davor warnen, Einsatzkräfte ohne eine entsprechende Rechtssicherheit eigenverantwortlich Maßnahmen am Patienten durchführen zu lassen.

Der Notfallsanitäter-Rechtsberater soll in einem wissenschaftlich begleiteten Modellprojekt zunächst erprobt und evaluiert werden. Im experimentierfreudigen baden-württembergischen DRK-Ortsverein Grabenstetten-Hengen werden fünf Juristen ab dem heutigen Tag in den nächsten drei Monaten alle Einsätze des Rettungsdienstes begleiten. Eine wissenschaftliche Auswertung erfolgt im Anschluss. Auch die Krankenkassen und die Ärztekammer begrüßen das Projekt. Sie regten an, in einem nächsten Schritt die telemedizinische Beratung der Einsatzkräfte zu testen. Auch einen Einsatz von Drohnen zur Videoüberwachung von durch Notfallsanitäter durchgeführten heilkundlichen Maßnahmen brachten sie in ihrer Stellungnahme ins Spiel.

Der Berufsverband für den deutschen Rettungsdienst (BDDR) hat bereits massiven Widerstand gegen den Notfallsanitäter-Rechtsberater angekündigt. „Das gibt es bei keiner anderen Berufsgruppe! Wir werden uns entschieden und mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln gegen diese erneute Bevormundung des Rettungsfachpersonals zur Wehr setzen“, erklärte der Verbandspräsident in einer Eilmeldung. Man habe bereits eine Petition gegen das Modellprojekt gestartet, weitere Aktionen werden derzeit vorbereitet.

Die Ergebnisse des Projekts sowie die Reaktionen darauf werden in der nächsten RETTUNGSDIENST ausführlich vorgestellt. Eine Leserkonferenz zum Thema ist in Planung.

Den Aufnäher gibt es ab sofort im Rettungsdienst-Shop.

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