Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung den vom Bundesminister des Innern vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zivilschutzgesetzes beschlossen, das den Bevölkerungsschutz in Deutschland auf eine neue Grundlage stellt. Bundesinnenminister Schäuble ist der Meinung, damit „auch den neuen Bedrohungslagen effektiv begegnen zu können.“ Der Gesetzentwurf sichere eine wirksame Katastrophenhilfe des Bundes zugunsten der Länder bei Großschadenslagen. Die Ressourcen, die der Bund für den Zivilschutz vorhält, stehen den Ländern auch bei Naturkatastrophen und anderen besonders schweren Unglücksfällen zur Verfügung. Die Länder können diese Ressourcen in ihre Katastrophenschutzplanung verlässlich einplanen.
Der Gesetzentwurf eröffnet zudem erstmals die Möglichkeit zentraler Koordinierungsmaßnahmen durch den Bund. Das operative Krisenmanagement verbleibt allerdings bei den Ländern. Es wird kein operatives Weisungsrecht des Bundes gegenüber Landesbehörden geben. Die Aus- und Fortbildungsmaßnahmen des Bundes (Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz) werden auf eine moderne Grundlage gestellt. Insbesondere wird die erfolgreiche länderübergreifende Krisenmangement-Übungsserie Lükex rechtlich abgesichert. Geregelt wird auch der Datenaustausch zwischen Bund und Ländern bei der Vorbereitung auf und Bewältigung von Großschadenslagen.
Vorgesehen sind ferner eine bundesweite Risikoanalyse, die der Bund zusammen mit den Ländern erstellt, eine Beratungs- und Unterstützungsfunktion des Bundes zugunsten der Länder beim Schutz kritischer Infrastrukturen sowie die Entwicklung von Standards und Rahmenkonzepten durch den Bund in Abstimmung mit den Ländern für großflächige Gefahrenlagen. Das Ehrenamt wird als unverzichtbare Grundlage des Zivil- und Katastrophenschutzes gewürdigt und gefördert. Die Länder haben das Konzept, das diesem Gesetzentwurf zugrunde liegt, auf der diesjährigen Frühjahrssitzung der IMK gebilligt.
Kabinett beschließt neues Bevölkerungsschutzgesetz
15.10.2008, 09:53 Uhr