Mit dem Jahreswechsel gilt in Kärnten das geänderte Rettungsdienst-Förderungsgesetz. Mit diesem neuen Gesetz soll der Rettungsbeitrag insgesamt steigen, sodass rund 1,8 Millionen Euro mehr für die Rettungsdienste zur Verfügung stehen. Das berichtet ORF Online für Kärnten. Der Beitrag, von Land und Gemeinde je zur Hälfte getragen und pro Einwohner der Gemeinde entrichtet, werde von 5,27 Euro auf 6,90 Euro erhöht. Die Verteilung des Geldes an die einzelnen Organisationen erfolgt nach einem eigens errechneten Schlüssel. Nicht alle seien mit den Änderungen zufrieden, Kritik – nicht zuletzt in eigener Sache – komme z.B. vom Roten Kreuz. Es müsse mehr bekommen, als ursprünglich mit dem neuen Gesetz vorgesehen, so der RK-Präsident Peter Ambrozy. Das RK ist verpflichtet, die Krankentransporte flächendeckend zu gewährleisten. Dies könne nur gelingen, wenn „der Ertrag“ aus der Erhöhung „zur Gänze dem Roten Kreuz“ zugute kommen würde.
Die zweite Änderung des Gesetzes betrifft die Aufnahme des Flugrettungsdienstes in die Liste der zu fördernden Organisationen. Der Rechnungshof bemängelt hier die fehlende Sicherung der Finanzierung. Die Flugrettung, in Kärnten durch das RK und den ÖAMTC durchgeführt, ist von besonderer Bedeutung, da viele Orte im Gebirge mit dem Auto nicht rechtzeitig erreicht werden können. Diese Sonderstellung will Ambrozy auch im neuen Gesetz berücksichtigt wissen. Mit Landesrat Christian Ragger (FPK) sei bereits eine eigene Finanzierung der Flugrettung vereinbart worden. Ambrozy hofft nun, dass sich die Politik insgesamt auch darauf einlasse. Dies sei wichtig, um ständige Diskussionen zur Finanzierung der Luftrettung zu vermeiden und um so für die Betroffenen Sicherheit und Kontinuität zu gewährleisten. (Quelle: ORF Online)
Kärnten mit geändertem Rettungsdienstgesetz
02.01.2012, 11:52 Uhr
Kritik wegen Finanzierungslücken und -schlüssel