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Kampf gegen epidemische Krankheitsausbrüche

12.09.2013, 09:52 Uhr

Foto: WRK/KHD Dokuteam

Allgemeine Verwaltungsvorschrift soll helfen

Das Bundeskabinett hat die Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Koordinierung des Infektionsschutzes in epidemisch bedeutsamen Fällen beschlossen. Die Verwaltungsvorschrift regelt, wie die Gesundheitsbehörden von Bund und Ländern ihr Vorgehen koordinieren, wenn eine bedrohliche übertragbare Krankheit ausbricht. Die Regelungen der überarbeiteten Verwaltungsvorschrift setzen Erfahrungen um, die der Bund und die Länder in den vergangenen Jahren bei der Bewältigung von Krankheitsausbrüchen – z.B. während des EHEC-Ausbruchs im Jahr 2011 – gemacht haben.

Bundesgesundheitsminister Bahr verspricht sich von der Vorschrift eine verbesserte Abstimmung zwischen den beteiligten Akteuren, um „bedrohliche Krankheitsausbrüche künftig noch besser“ zu bewältigen. Geregelt wird insbesondere, wie das Robert Koch-Institut andere Behörden der Länder und des Bundes warnt, wenn es eine besondere Infektionsgefahr erkannt hat; wie sich die Behörden von Bund und Ländern beraten (Gegenmaßnahmen) und wie Ursache, Ansteckungsquelle und Ausbreitung der Krankheit ermittelt werden; wie die verschiedenen Behörden bei Gefahrenlagen, die in die Zuständigkeit mehrerer Ressorts fallen, zusammenarbeiten, und wie die Öffentlichkeit in solchen Fällen informiert wird. Die von der Bundesregierung beschlossene Verwaltungsvorschrift bedarf jedoch noch der Zustimmung des Bundesrates.

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