Der Verband der Ersatzkassen (VDEK) fordert die Errichtung von sogenannten Portalpraxen an allen Krankenhäusern, die rund um die Uhr an der stationären Notfallversorgung teilnehmen. Die Portalpraxis sollte in der Regel aus einer festen Anlaufstelle für die Notfallpatienten sowie aus einer ambulanten Notdienstpraxis bestehen, die ebenfalls am Krankenhaus angesiedelt sein sollte. Der Verband will damit die Versorgung in der ambulanten Notfallmedizin verbessern und Patienten „in den richtigen Behandlungspfad lotsen“. Auf diese Weise könne schnell abgeklärt werden, ob es sich um eine Bagatellerkrankung oder einen lebensbedrohlichen Notfall handele. Ein Drittel der jährlich bis zu 25 Mio. Menschen, die in die Notaufnahmen der Krankenhäuser kommen, könnten bedenkenlos von niedergelassenen Ärzten behandelt werden.
Auch die Qualifikation der Personen, die in der Notfallversorgung tätig sind, sei zu verbessern. Dies gelte insbesondere für das nicht-ärztliche Personal, das die Schwere der Erkrankungen bewerte und die Weiterleitung in Arztpraxis, Notdienstpraxis oder Notaufnahme vornehme. Ärzte, die in der Notdienstpraxis arbeiten, müssten entsprechend fortgebildet werden. Die Kassenärztlichen Vereinigungen sollen nach Vorstellung des VDEK gemeinsam mit den Rettungsdiensten Rettungsleitstellen betreiben, die alle Anrufe der Rufnummer 112 sowie der Rufnummer 116 117 entgegennehmen und die Patienten an den geeigneten Notdienst vermitteln.