Anlässlich der Innenministerkonferenz in Hannover kritisiert die deutsche Sektion der Organisation „International Physicians for the Prevention of Nuclear War“ (IPPNW) die Verzögerung der eigentlich „dringend notwendigen“ Verbesserung der „Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz“. Sie fordert, dass auf Grundlage der „vorhandenen wissenschaftlichen Erkenntnisse und Erfahrungen mit Atomunfällen“ weiträumige Evakuierungen geplant und vorbereitet werden sollten und wünscht sich als erste direkte Maßnahme, dass weiträumig, schnell und mehrfach Jodtabletten für alle Erwachsenen ausgegeben werden.
Verantwortlich für eine nachhaltige Verbesserung seien die Innenminister der Länder, die u.a. auf nicht erforderliche und langwierige, neue Wahrscheinlichkeitsberechnungen für den Eintritt eines Atomunfalls verwiesen. Eine Arbeitsgruppe „Fukushima“ der Länder habe rund zwei Jahre damit verbracht, den „derzeitigen Ist-Stand der Katastrophenschutzplanungen“ zu erheben. Unter Verweis auf eine „Sonderprüfung der Reaktorsicherheitskommission“ des Bundes würden die Länder keinen akuten Handlungsbedarf sehen. So ließ etwa der nordrhein-westfälische Innenminister Jäger unter Verweis auf die Sonderprüfung ausrichten, dass der Unfall von Fukushima „nicht auf deutsche Verhältnisse übertragbar“ sei und „keine bislang unberücksichtigten Schwachstellen“ im Bereich des Katastrophenschutzes aufgezeigt worden seien.
Immerhin wolle man in NRW „in Kürze“ Jodtabletten auf der Grundlage der seit fünf Jahren geltenden Rahmenempfehlungen auf die kreisfreien Städte und Kreise verteilen. Dies allerdings in der Fernzone von 25 bis 100 km auch nur für Kinder, Jugendliche und Schwangere. Unbefriedigend blieben insbesondere die Vorbereitungen für die Evakuierung der Bevölkerung im Falle eines „Super-GAU“: Während im Saarland „planerische Vorbereitungen für eine mögliche Evakuierung für die Bevölkerung in einem 25-km-Radius um das (französische) Kernkraftwerk Cattenom“ bereits bestehen, überlegen die Innenminister auf Basis einer erwarteten Empfehlung der Strahlenschutzkommission des Bundes lediglich, „eine Evakuierungsplanung auf der Basis eines 20 km-Radius fortzusetzen“. Das erstaunt, denn selbst das Bundesamt für Strahlenschutz hielt es in ihrer „Analyse der Vorkehrungen für den anlagenexternen Notfallschutz für deutsche Kernkraftwerke“ vom April 2012 für angemessen, von der Notwendigkeit von „Umsiedlungen“ noch in 100 bis 170 km Entfernung vom Unfallort auszugehen.
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