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Katastrophenschutz ist Aufgabe der EU-Mitgliedstaaten

25.03.2011, 11:35 Uhr

Foto: H. Scholl

Regierungskoalition betont Eigenverantwortung

Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP haben gestern in einem Antrag (17/5194) zwar im Grundsatz den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Entwicklung einer effektiveren und effizienteren Katastrophenabwehr begrüßt, erinnerten aber gleichzeitig an die „vertraglich geregelten Kompetenzen der Europäischen Union auf dem Gebiet des Katastrophenschutzes“. Im Rahmen des am vergangenen Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums stehenden Antrages betonen die beiden Fraktionen weiterhin, dass der KatS maßgeblich Aufgabe der Mitgliedstaaten sei. In der Argumentation stellen CDU/CSU und FDP deutlich das Vorhandensein leistungsfähiger und effizienter Kapazitäten zur Gefahrenabwehr in den Mitgliedstaaten heraus. So würde die „Bereitstellung – wenn auch nur ergänzender – eigener Ressourcen auf EU-Ebene einschließlich der operativen Verfügungsgewalt der Kommission über diese Ressourcen die Mitgliedstaaten aus ihrer Eigenverantwortung entlassen, statt diese zu fördern“. Darüber hinaus würde nach Ansicht der beiden Fraktionen auch gegen den Artikel 196 des Vertrages über die Arbeitsweise der EU verstoßen, wonach sich Unterstützung und Ergänzung durch die EU allein auf die Tätigkeit der Mitgliedstaaten beziehen dürfen. CDU/CSU und FDP hielten in dem Antrag fest, dass für eine parallele Zuständigkeit der EU keine Rechtsgrundlage existiere.

Auch lehnen die beiden Fraktionen eine neue Einsatzzentrale der EU in der Gestalt eines unabhängigen und weisungsbefugten „Europäischen Notfallabwehrzentrums“ ab. In der Vorlage wird dazu ausgeführt, dass dies „mangels Kompetenzgrundlage“ so zu bewerten sein. Vielmehr fordern die Fraktionen von CDU/CSU und FDP die Bundesregierung u.a. dazu auf, „bei allen Überlegungen und Maßnahmen zum Ausbau des europäischen KatS auf die Beachtung des Substitutionsverbotes und des Subsidiaritätsprinzips hinzuwirken“. (Scholl)

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