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KBA darf im Kreis Pinneberg retten

19.11.2012, 15:39 Uhr

Foto: KBA e.V.

Verwaltungsgericht bestätigt Rechtsanspruch des Norderstedter Unternehmens

Bereits im Jahr 2008 stellte KBA e.V. einen Antrag zur Durchführung von Notfallrettung und Krankentransport im Kreis Pinneberg, der mehrfach abgelehnt wurde. Mit Urteil vom 26. Oktober 2012 (Az.: 3 A 16/19) bestätigt nun das Verwaltungsgericht in erster Instanz den Rechtsanspruch des KBA e.V., mit einem Rettungs- und einem Krankentransportwagen Notfallrettung und Krankentransport außerhalb des öffentlich-rechtlichen Rettungsdienstes im Kreis Pinneberg durchzuführen. In dem Urteil heißt es: „Nach aktuellen Verhältnissen, so wie sie sich aus der aktuellen Verträglichkeitsanalyse aus September 2012 ergeben, ist der Versagungsbescheid vom 29. April 2009 ... als rechtswidrig zu beurteilen, denn der Erteilung der beantragten Genehmigung ... steht jedenfalls aktuell nichts mehr entgegen.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Vor über 27 Jahren wurde der KBA e.V. in Norderstedt gegründet. Neben dem qualifizierten Krankentransport in Hamburg und der Sicherstellung des öffentlich-rechtlichen Rettungsdienstes in der Stadt Norderstedt ist der KBA e.V. mit seinen mittlerweile über 270 Beschäftigten auch im internen Patiententransport an Hamburger Schwerpunktkliniken, dem Blut- und Laborservice in Hamburg und Norddeutschland, der Fach- und Breitenausbildung sowie dem Katastrophenschutz Segeberg tätig.

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