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KBA gegen DRF als Berater der Kassen und des Landes

22.08.2011, 09:44 Uhr

Foto: KBA e.V.

Notärztliche Versorgung in Schleswig-Holstein nicht optimal

Der viel diskutierte Notarzteinsatzhubschrauber (NEH) „Kuno-SH 01“ ist bis heute 42 Mal alarmiert worden, wie KBA e.V. in einer aktuellen Presseerklärung mitteilt. Das Unternehmen bewertet diese Anzahl als „beachtlich“, da der Notarzthubschrauber nur dann zum Einsatz komme, wenn eine rechtzeitige, notärztliche Versorgung durch bestehende Rettungsmittel nicht gewährleistet ist. Zudem gebe es nach wie vor Rettungsleitstellen, die auf den NEH nicht zurückgreifen. Die vorliegende Zahl sei daher nur die „Spitze des Eisberges“. „Dass die notärztliche Versorgung in Schleswig-Holstein derzeit und zukünftig optimal ist, entbehrt jeglicher Realität“, so Michael Vollmer, 1. Vorsitzender des KBA e.V.

Das Anliegen des KBA e.V. sei eine sachliche und unvoreingenommene Diskussion rund um das Thema notärztliche Versorgung in Schleswig-Holstein. Allerdings ist nach Auffassung des KBA e.V. eine solche Diskussion um das Grundproblem nicht möglich, wenn diese von Unternehmen gesteuert wird, die ausschließlich wirtschaftliche Interessen verfolgen. Im öffentlichen Rettungsdienst in Schleswig-Holstein seien fast ausschließlich Organisationen tätig, die der Rechtsform einer (gemeinnützigen) Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) entsprechen. Diese Unternehmen seien verpflichtet, wirtschaftlich profitabel zu handeln.

Der KBA e.V. hingegen sei eine gemeinnützige Hilfsorganisation und Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband Schleswig-Holstein. Als solche verfolge der KBA e.V. keine profitorientierten Absichten, sondern verwendet die ihm zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel komplett und ausschließlich zur Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben, die dem Gemeinwohl der Bürgerinnen und Bürger dienen. Daher sieht der KBA e.V. in dem Vorstoß der DRF Stiftung Luftrettung gemeinnützige AG, als Berater der Kassen und des Landes zu fungieren, lediglich den Versuch, eigene wirtschaftliche Interessen zu schützen. „Die DRF ist eine profitorientierte, gemeinnützige Aktiengesellschaft und im Rahmen von Joint Ventures an weiteren GmbH beteiligt. Daher kann es gar nicht in ihrem Interesse liegen, ein System zu befürworten, das kostengünstiger ist, als das ihre“, so Michael Vollmer. „Es ist eher wahrscheinlich, dass die DRF auf diese Weise versuchen wird, die eigenen, kostenintensiveren Rettungstransporthubschrauber als Notarztzubringer weiter zu forcieren und das neue, kostengünstigere NEH-System zu unterbinden. Ein völlig durchschauberer Schritt.“

Mehr zu Thema NEH in Hartenholm lesen Sie in der nächsten RETTUNGSDIENST.

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