Der Kreis Warendorf hat ehrenamtliche Tätigkeiten neu bewertet und wird künftig lediglich eine Verpflegungskostenpauschale, eine Pauschale für allgemeine vorbereitende Tätigkeiten sowie eine als Wegstreckenentschädigung bezahlen. Dies bedeutet, dass ehrenamtliche Helfer künftig kaum noch Geld für ihre Einsätze bekommen. Bisher haben auch die im Rettungsdienst Tätigkeiten einen Stundenlohn von 3,30 Euro erhalten. Zudem verlangt der Kreis Warendorf künftig, dass ehreamtliche Helfer mindestens 168 Stunden im Jahr erbringen. Mehr Arbeit für deutlich weniger Geld also.
Das Kreisordnungsamt Warendorf beruft sich dabei auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes, der die wöchentliche Höchstarbeitszeit für abhängig beschäftigte Arbeitnehmer auf 48 Stunden festgesetzt hat. Eine darüber hinausgehende nebenberufliche abhängige Tätigkeit sei nicht mehr zulässig. Erlaubt sei jedoch eine Tätigkeit im reinen Ehrenamt. Der Kreis Warendorf hat die Ehrenamtlichen im Rettungsdienst bisher rechtlich als „geringfügig Beschäftigte“ betrachtet. Dies ist nun nicht mehr möglich, eine Vergütung pro Stunde nicht mehr zulässig. Jährliche Aufwendungspauschalen in unterschiedlicher Höhe sowie ein Verpflegungsaufwand können jedoch weiterhin gezahlt werden.