Morgen um 10 Uhr findet im Sächsischen Landtag eine öffentliche Anhörung zum gemeinsamen Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP „Gesetz zur Änderung des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz“ (Drs. 5/8624) sowie zum Antrag der Fraktion Die Linke „Die Zukunft des Rettungsdienstes in Sachsen sichern und die Kommunalisierung der Aufgaben ermöglichen!“ (Drs. 5/8715) statt, zu der der Innenausschuss Experten eingeladen hat. Die Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschlands e.V. (BAND) hat zu dem Gesetzentwurf in der vergangenen Woche bereits eine Stellungnahme veröffentlicht. Unter der Überschrift „Sachsen braucht keinen Notarzt light“ geht es darin um eine Ergänzung zum § 28 „Mitwirkung von Ärzten“ an der notärztlichen Versorgung. Im Gesetz soll die Formulierung, wonach die Eignungsvoraussetzung mit Satzung der Sächsischen Landesärztekammer beschrieben wird, um den Satz „im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz“ ergänzt werden. Dieser Zusatz sei unnötig, so die BAND, weil das Sozialministerium die Aufsichtsbehörde der Kammer ist und demzufolge Satzungen (wie die über die Erteilung der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin) genehmigen muss.
Zu der Begründung der Fraktionen, dass damit Notarztmangel aufgrund zu hoher Anforderungen an die Ausbildung vermieden werden solle, schreibt die BAND: „Es gibt im Freistaat keinen Notarztmangel.“ Den benötigten ca. 1.500 Notärzten stünden ca. 4.200 ausgebildete Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin gegenüber. Das Problem sei nicht der Mangel an Ärzten, sondern der lineare Anstieg der Notarzteinsatzzahlen in Sachsen mit der überwiegenden Belastung des Systems mit Bagatellfällen. Die Lösung dieses Problems erfordere eine Gesamtbetrachtung unter Einbeziehung der medizinischen Grundbetreuung und hat nicht das Geringste mit einer Überqualifizierung zu tun. Es sei „geradezu grotesk, dass die Sächsische Landesregierung Maßnahmen gegen ein zu hohes Ausbildungsniveau festschreiben will, wenn andererseits zur Zeit deutschlandweite Bestrebungen festzustellen sind, die Qualifikation von Ärzten im Rettungsdienst zu erhöhen.“ Die organisierte sächsische Ärzteschaft werde alle Möglichkeiten nutzen, um auf die Schädlichkeit der vorgesehenen Formulierung hinzuweisen.