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Keine 24-Stunden-Schichten im nordrhein-westfälischen Rettungsdienst

03.07.2020, 09:33 Uhr

Foto: S. Drolshagen

Ministerium will Gutachten mit allen Beteiligten diskutieren


Nordrhein-Westfalen plant nach Angaben des zuständigen Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales keine Einführung von 24-Stunden-Schichten im Rettungsdienst. In der Branche des Bundeslandes waren Vermutungen laut geworden, eine solche Regelung sei vorgesehen, weil zahlreiche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rettungsdienst sie befürworteten. Ein entsprechender Erlass befinde sich bereits in Arbeit.

Auf RETTUNGSDIENST-Anfrage stellte das Ministerium nun klar, dass zunächst einmal die Frage, inwieweit 24-Stunden-Schichten überhaupt auf der Grundlage der geltenden Tarifverträge zulässig sind, durch „rechtsgutachterliche Expertise“ geklärt worden sei. Da in der Debatte über einen Erlassentwurf zur Arbeitszeit im vergangenen Jahr „zum Teil erhebliche Einwände“ geäußert worden seien, habe ein Gutachten erstellt werden müssen. Dieses liege nun vor und werde im Einzelnen ausgewertet und anschließend mit allen Beteiligten diskutiert. Das Arbeitszeitgesetz, so das Ministerium weiter, lasse ja eine Verlängerung der Arbeitszeit über zehn Stunden täglich hinaus zu, wenn diese Ausnahme tarifvertraglich vorgesehen sei und in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fielen: „Die Ausgestaltung solcher kollektivrechtlicher Vereinbarungen obliegt den Sozialpartnern. Das Ministerium kann lediglich einen Rahmen festlegen, unter welchen konkreten Voraussetzungen die Ausgestaltung von Arbeitszeiten aussehen könnte.“ (POG)

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