Da ab dem Jahr 2023 auch Rettungswagen in Plauen mit einem Notfallsanitäter und einem Rettungssanitäter besetzt werden müssen, will die Berufsfeuerwehr sich aus dem Rettungsdienst zurückziehen. Derzeit ist sie für einen Rettungswagen in der Zeit von Samstag, 18.00 Uhr, bis Donnerstag, 6.00 Uhr, zuständig. Der Personal dafür besteht aktuell aus insgesamt 11 Rettungssanitätern, 13 Rettungsassistenten und 4 Notfallsanitätern. Ab dem Jahr 2023 würden mindestens 12 Notfallsanitäter dafür benötigt werden. Beim Personal der Berufsfeuerwehr sei jedoch keine Bereitschaft zur Weiterbildung zum Notfallsanitäter vorhanden. Dies liege u.a. daran, dass die mit den steigenden Einsatzzahlen zunehmenden körperlichen und psychischen Belastungen nicht adäquat vergütet werden würden. Aktuell werde für die Tätigkeit im Rettungsdienst eine persönliche Zulage von 3 Euro pro Stunde gezahlt. Auch sei es nicht möglich, die benötigte Anzahl von Notfallsanitätern durch Neueinstellungen im Zuge von altersbedingten Personalabgängen zu generieren. Zudem habe der Ärztliche Leiter Rettungsdienst für die Besatzungen der Rettungswagen eine Mindesteinsatzzeit von 20 Stunden pro Woche und Mitarbeiter festgelegt. Dies könne die Berufsfeuerwehr aktuell nicht leisten. Derzeit würden sie zu etwa 14,5 Stunden pro Woche im Rettungsdienst eingesetzt werden. Die Besetzung des Rettungswagens durch die Berufsfeuerwehr der Stadt Plauen erfolgt pro Jahr mit 5.631 Jahresrettungsmittelstunden bzw. 14% der Jahresgesamtmittelrettungsstunden für die Stadt Plauen. Diese Leistungsanteile werden nach dem Ausstieg der Stadt Plauen aus dem Rettungsdienst durch die Johanniter und Falck erbracht.
Der Stadtrat Plauen soll am 9. Juni 2020 den Ausstieg der Berufsfeuerwehr aus dem Rettungsdienst zum 1. Januar 2021 beschließen (Drucksache 0171/2020). Der Rettungszweckverband Südwestsachsen sieht in einer Stellungnahme „keinerlei Einschränkungen in der bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung durch die Mitwirkungsbeendigung der Berufsfeuerwehr Plauen zum 31. Dezember 2020.“ Die Leistungen könnten aufgrund des ausreichenden zeitlichen Vorlaufs problemlos durch die Johanniter und Falck zusätzlich erbracht werden.