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Keine Denkverbote bei Umsetzung des Notfallsanitätergesetzes

05.12.2014, 09:42 Uhr

Foto: M. Thelen, DRK

DRK Hessen zur Zukunft des Rettungsdienstes

Der DRK-Landesverband Hessen hat ein „Thesenpapier zur Zukunft des Rettungsdienstes und der präklinischen Gesundheitsversorgung (in Hessen)“ erstellt. Darin geht es vor allem um die Chancen und Möglichkeiten, die sich durch das Notfallsanitätergesetz ergeben. So heißt es u.a. in dem Papier: „Bei der Umsetzung des Notfallsanitätergesetzes und der weiteren Entwicklung darf es – heute und in Zukunft –  keine Denkverbote geben.“ Dies gelte gleichermaßen für den Umfang des Notarzteinsatzes wie für den Notarztindikationskatalog als auch für systemische und strukturelle Veränderungen. Wenn sich durch die Einführung des Notfallsanitätergesetzes im Rettungsdienst bzw. der präklinischen Gesundheitsversorgung nicht wirklich etwas verändere und verbessere, um so auch den Herausforderungen der Zukunft gerecht zu werden, sei die Novellierung des Rettungsassistentengesetzes sinnlos gewesen.

Dem perspektivisch entstehenden Personalmangel sei rechtzeitig durch innovative Konzepte zu begegnen. Zudem sei eine hohe Attraktivität des Berufsbildes des Notfallsanitäters erforderlich. Dazu zähle eine „adäquate, tarifvertraglich abgesicherte Vergütung der Tätigkeit“ ebenso wie das Selbstverständnis der im Beruf Tätigen, die Kompetenzübertragung an Notfallsanitäter sowie eine moderne Führungskultur bei den Leistungserbringern. Zudem wird in dem Thesenpapier gefordert, ein Berufsbild „Disponent auf Leitstellen der Notfallversorgung“ als Spezialist für die Disposition der präklinischen Gesundheitsversorgung zu schaffen und Leistungserbringer für die Durchführung von Krankenfahrten („Liegendtaxis“) der Aufsicht der Gesundheitsbehörden zu unterstellen.

Bücher zum Thema:

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