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Keine Direktvergabe im Rettungsdienst

30.10.2012, 12:49 Uhr

Foto: K. von Frieling

Vergabekammer Arnsberg lehnt Verlängerung ab

Erneut hat eine Vergabekammer das Verfahren abgelehnt, Durchführende des Rettungsdienstes nach Ablauf ihrer Verträge ohne neuerliche Ausschreibung per Direktvergabe weiter zu beauftragen. Im vorliegenden Fall wollte ein Kreis in Nordrhein-Westfalen die Rettungsdienstleistungen auf diesem Weg auf unbestimmte Zeit an einige der bisherigen Erbringer weiter vergeben. Die bisher geltenden Verträge waren zum 1. Januar 2013 vom Kreis gekündigt worden, weil sie nicht dem Vergaberecht entsprachen. Dieser Umstand hinderte den Kreis aber nicht daran, einige Verträge einfach „de facto“ verlängern zu wollen. Dagegen hatte ein Privatunternehmen geklagt, das sich ebenfalls für den Rettungsdienst in dem Kreis interessierte. 

Vor der zuständigen Vergabekammer Arnsberg bekam das Unternehmen nun Recht (AK 15/12). Die Kammer verlangte eine unverzügliche Ausschreibung. Die bisherigen Leistungserbringer dürfen nach dem Spruch gerade noch zum Ende des ersten Quartals 2013 in der jetzigen Form tätig sein. Die Vergabekammer wollte auch das Argument des Kreises nicht gelten lassen, erst den Ausgang laufender Bemühungen des Bundesrates und von Verbänden abzuwarten, den Rettungsdienst aus dem Vergaberecht auszuklammern. Wolle man dies abwarten, so das Gericht, hieße dies gleichzeitig, den Kläger in seinen Rechten massiv zu beeinträchtigen. (POG)

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