S+K Verlag
Der einzige Fachverlag für
Notfallmedizin in Deutschland.
Bücher, Zeitschriften und Nachrichten
rund um das Thema Rettungsdienst.

Keine „Jet-Ventilation“ durch bayerische Notfallsanitäter

09.04.2018, 16:33 Uhr

Foto: LPN

Maßnahme laut ÄLRD in der Breite der Anwender nicht umsetzbar


In Bayern wurde die „Jet-Ventilation“ (Nadel- oder Punktionskrikothyreotomie), mit der der Freistaat überraschend über die Empfehlungen des Pyramidenprozesses hinausgegangen war (wir berichteten hier), wieder aus dem Empfehlungskatalog für Notfallsanitäter gestrichen. Zur Begründung heißt es, man habe nach dem Schulabschluss der ersten Notfallsanitäter festgestellt, dass das Beherrschen der Maßnahme in der Breite der Anwender nicht umsetzbar sei. Der Beschluss der ÄLRD Bayern sei einstimmig erfolgt. Die entsprechenden Empfehlungen wurden am 15. März 2018 aktualisiert.

Die nun konkret festgelegten heilkundlichen Maßnahmen und Medikamentengaben, die von den ÄLRD an die in Bayern tätigen Notfallsanitäter delegiert werden, seien von allen bayerischen ÄLRD einstimmig konsentiert und bayernweit einheitlich gültig. Die Delegation bedeute eine hohe Verantwortung für die Notfallsanitäter und ÄLRD. Patienten und der Rettungsdienst als Ganzes könnten nur einen „uneingeschränkten Nutzen“ aus diesen Regelungen ziehen, wenn alle Beteiligten „eine hohe Sorgfalt beim Umgang mit den sogenannten 2c-Maßnahmen walten lassen.“ Der Startschuss zur Durchführung werde erst nach Abschluss der Notfallsanitäter-Schulung und bei Verfügbarkeit einer funktionsfähigen elektronischen Kontrolle der Einsatzprotokolle gegeben.

Stumpf + Kossendey Verlag, 2024
KontaktRSS Datenschutz Impressum