Mit einem Schreiben an die Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster weist das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen (MGEPA) darauf hin, dass die Notfallsanitäter-Ausbildung nicht im Fernstudium erfolgen kann. Mit Verweis auf die Rechtsauffassung des Bundesgesundheitsministeriums handele es sich sowohl bei der Ausbildung als auch der Ergänzungsausbildung nach dem Notfallsanitätergesetz um Präsenzausbildungen. Um dies zu ermöglichen, so heißt es in dem Schreiben, müsste zunächst eine einheitliche Regelung für alle Gesundheitsfachberufe bezüglich der Möglichkeit des Fernunterrichts vorgenommen werden. Anlass für das Schreiben war der konkrete Fall einer Schule in Nordrhein-Westfalen. Dort sei die Notfallsanitäter-Ausbildung überwiegend mit Fernausbildungselementen ausgestaltet worden.
Die Ausführungsbestimmungen Teil I und II zur Notfallsanitäter-Ausbildung sollen in der nächsten Überarbeitung entsprechend angepasst werden, so das MGEPA. In dem entsprechenden Passus heißt es dort bisher: „Um personelle Engpässe bei den Rettungsdienstträgern zu vermeiden und die entstehenden Kosten so gering wie möglich zu halten, kann von verschiedenen Ausgestaltungsformen der weiteren Ausbildung (E-Learning, Blockunterricht, Abendschule, Lernbriefe, Lernerfolgskontrollen, Selbststudium, eigene praktische Übungen, etc.) Gebrauch gemacht werden. Dabei ist ein angemessener Teil des theoretischen und praktischen Unterrichts in Form von Präsenzunterricht abzuhalten.“