Noch am 26. November 2014 ging der zuständige Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales in einer Sitzung davon aus, dass das Rettungsgesetz Nordrhein-Westfalen (Drucksache 16/6088) noch im selben Jahr verabschiedet werden könne. Als der Landtag am 17. und 18. Dezember 2014 zur Plenarsitzung zusammenkam, stand das Thema zur Überraschung vieler aber nicht mehr auf der Tagesordnung. Und auch bei den in diesen Tagen stattfindenden Sitzungen des Landtages wird das Rettungsgesetz weder besprochen noch verabschiedet. Wie RETTUNGSDIENST erfuhr, ist der angekündigte rot-grüne Änderungsentwurf gestoppt worden. Die Parteien haben sich auf einen interfraktionellen Antrag verständigt, mit einer endgültigen Verabschiedung wird frühestens im März gerechnet.
Damit sei es nach einhelliger Expertenmeinung äußerst fraglich, ob mit der dreijährigen Ausbildung der Notfallsanitäter in Nordrhein-Westfalen noch in diesem Jahr begonnen werden kann. Einige Rettungsdienstschulen-Betreiber gehen inzwischen davon aus, dass dies wohl erst 2016 der Fall sein wird und stellen sich bereits darauf ein, dass es auch zu Ausfällen von Ausbildungs- und Prüfungsangeboten im Bereich der Notfallsanitäter-Ergänzungsausbildung und Ergänzungsprüfungen kommt.