Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern beabsichtigt das Rettungsdienstgesetz und die Rettungsdienstplanverordnung Mecklenburg-Vorpommern zu ändern. Der Entwurf wurde dem Landtag bereits zugeleitet. Im Wesentlichen sollen mit der geplanten Änderung die Möglichkeiten zum Einsatz von Telenotärzten sowie zur Auswertung von Notrufgesprächen bedarfsgerecht erweitert werden. Zugleich soll eine Änderung der Rettungsdienstplanverordnung Mecklenburg-Vorpommern erfolgen, damit die lebensrettende Möglichkeit zum Einsatz von Telemedizin im Rettungsdienst zeitnah umgesetzt werden kann.
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit schreibt in einer Antwort (Drucksache 7/1551) auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei von der Fraktion der Bürger für Mecklenburg-Vorpommern zudem, dass der Landesregierung derzeit keine Informationen über personelle Engpässe im Rettungsdienst vorliegen würden. Die Rettungsmittel könnten entsprechend den Vorgaben des Rettungsdienstgesetzes besetzt werden. Dass außer in den beiden kreisfreien Städten Rostock und Schwerin in keinem Landkreis in Mecklenburg-Vorpommern im Jahresdurchschnitt 2016 die gesetzlich vorgeschriebene 10-minütige Hilfsfrist eingehalten wurde, wie aus der Antwort der Landesregierung vom 24. Januar 2018 auf eine Kleine Anfrage der BMV-Fraktion hervorgeht (Drucksache 7/1555), wird hingegen nicht thematisiert.