Der Vorstoß des Bundesrates, eine Ausnahmeregelung für Fahrerlaubnisse von Angehörigen der Feuerwehren, des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes zu schaffen, ist von der Bundesregierung abgelehnt worden. Das zuständige Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat die Möglichkeit einer Rechtsänderung geprüft und festgestellt, dass mit einer solchen Regelung gegen EG-rechtliche Vorschriften verstoßen werden würde.
Damit dürfen Einsatzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t nicht von einer Person geführt werden, die nur im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B ist. Für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3,5 und 7,5 t ist eine Fahrerlaubnis der Klasse C1, für Fahrzeuge über 7,5 t eine Fahrerlaubnis der Klasse C erforderlich.
Den Text der Unterrichtung durch die Bundesregierung finden Sie hier.