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Keine verbindliche Qualifikation für Leitstellenpersonal in Niedersachsen

28.06.2018, 12:21 Uhr

Foto: K. von Frieling

Primäre Aufgaben können mit derzeitiger Personalbesetzung erfüllt werden


Die niedersächsische Landesregierung hat keine Bestrebungen, ein eigenes Laufbahnrecht oder eine verbindliche Qualifikation für Leitstellenpersonal zu definieren. Dies geht aus der Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport auf eine Kleine Anfrage des FDP-Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen zur Situation der Leitstellendisponenten hervor (Drucksache 18/1171). Zudem könnten die Leitstellen im Land mit der derzeitigen Personalbesetzung ihre primären Aufgaben vollumfänglich erfüllen, so die Landesregierung. Allerdings würden die neuen Technologien und die Digitalisierung der Gesellschaft ein Anpassen des Personalbedarfs in den Leitstellen erfordern. Die derzeitigen Bedarfe in einigen Leitstellen würden durch gutachterliche Ausarbeitungen derzeit ermittelt werden.

Mit den an der Niedersächsischen Akademie für Brand- und Katastrophenschutz (NABK) in Celle angebotenen Lehrgänge für Leitstellendisponenten, von denen bisher sechs durchgeführt und zwei weitere für das nächste Jahr in Planung seien, sei das Land der Forderung der Leitstellen Niedersachsens nach einer berufsorientierten Qualifikationsmöglichkeit nachgekommen. Dafür sei am NABK eine moderne Lehrleitstelle eingerichtet worden. Außerdem würden in Celle Tagesveranstaltungen wie Notruf-Training, ABC des Notrufs, Telefonreanimation etc. für die Fortbildung der Leitstellendisponenten durchgeführt werden. 214 unterschiedliche Personen hätten die Fortbildungen bereits absolviert. Aber: „Es war weder Wunsch der abgefragten Leitstellen noch Absicht der NABK, aufgrund des Qualifikationsangebots ein Berufsbild oder gar ein Laufbahnrecht zu definieren.“

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