Eine Gruppe von Notärzten und Kommunalpolitikern aus Mannheim hat laut Südwestrundfunk (SWR) eine Normenkontrollklage gegen das Land Baden-Württemberg und den Landesausschuss für den Rettungsdienst beim Verwaltungsgerichtshof eingereicht. Der Vorwurf der Klägergruppe lautet, dass der jüngst eingeführte Rettungsdienstplan rechtswidrig sei. Ihre Kritikpunkte sind in einer 300-seitigen Klageschrift zusammengefasst. Darin heißt es, die Kompetenzen der Selbstverwaltung würden zu sehr ausgeweitet, die Hilfsfrist so großzügig und damit nicht gesetzeskonform ausgelegt, dass durch die Streichung der Hilfsfrist für Notärzte eine adäquate medizinische Versorgung im Notfall gefährdet sei, und es fehle an einer medizinischen Fachaufsicht für medizinisch relevante Vorgaben. Dies sei vor dem Hintergrund jährlich steigender Einsatzzahlen, des stagnierenden digitalen Fortschrittes und eines hohen Personalmangels im Land nicht tragbar. So konnten lediglich fünf von 35 Rettungsdiensten im vergangenen Jahr die gesetzlichen Vorgaben einhalten.
Die Klage richtet sich jedoch nicht nur gegen das Land, sondern auch gegen die Beschlüsse des Landesausschusses Rettungsdienst des Innenministeriums. Diese müssten überprüft werden. Die Entscheidungsprozesse von Vertretern der Krankenkassen und Hilfsorganisationen seien der Öffentlichkeit nicht zugänglich und damit intransparent und demokratisch nicht legitimiert. Das Gericht wird nun entscheiden, ob die Klage angenommen wird.
Ein mögliches Verfahren ist auch deshalb brisant, weil im Herbst weitere wichtige Entscheidungen des Landes anstehen. So sollen die Standorte der neuen Luftrettungsstruktur und dabei auch die Zahl der Rettungshubschrauber festgelegt werden. Zudem steht die zukünftige Leitstellenstruktur zur Debatte.