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Klinikausbildung für Notfallsanitäter muss dringend verbessert werden

17.02.2020, 14:45 Uhr

Foto: P. Sierigk, Klinikum Braunschweig

Beklagt wird fehlende bundesweite Harmonisierung


Das Institut für Rettungs- und Notfallmedizin des Universitätsklinikum Schleswig­Holstein (IRuN) hat in den aktuellen Verbandsinformationen des Berufsverbands Deutscher Anästhesisten und der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin in der Februar-Ausgabe der Zeitschrift „Anästhesiologie und Intensivmedizin“ einen Artikel zum Stand der Klinikausbildung für Notfallsanitäter veröffentlicht (hier). Demzufolge ist ein Abgleich der Anforderungen mit den Möglichkeiten der Ausbildung in der Klinik dringend erforderlich. Um eine hochwertige und vergleichbare Qualität der Notfallsanitäterausbildung gewähren zu können, wird zudem eine bundesweite Harmonisierung der Ausbildung dringend empfohlen. So seien Zuständigkeiten und Umsetzung von Maßnahmen der eigentlich bundeseinheitlichen Maßnahmenkataloge regional sehr unterschiedlich. Vorgaben wie Rahmenlehrpläne, über die Länder hinweg verbindliche Curricula und Bestimmungen für die praktische Tätigkeit von Notfallsanitätern im rettungsdienstlichen Einsatz seien nicht vorhanden. Auch werde in weniger dicht besiedelten Gegenden aufgrund mangelnder Notarztressourcen von den Notfallsanitätern meist mehr erwartet als in städtischen Gebieten, „wo Ausbildungsinhalte als nicht notwendig erachtet und entsprechende Kompetenzen weniger bis gar nicht vermittelt werden.“

Ein Problem sei auch, dass im Rettungsdienst zu praktizierende Maßnahmen den Lehrenden in den Kliniken unbekannt seien und somit nicht vermittelt werden. So würden Auszubildenden in der Klinik vornehmlich dem Bereich der Pflege zugeordnet werden und nicht, wie es sinnvoll wäre, dem (not­)ärztlichen Bereich, da sie schließlich ärztlich delegierte Maßnahmen erlernen sollen. Auch müsse stärker darauf geachtet werden, dass die Ausbildenden in den Kliniken erfahrene Notärzte bzw. rettungsdienstlich erfahrene Praxisanleiter seien. Zudem bedürfe es einer Prüfung des Kompetenzerwerbs im klinischen Ausbildungsabschnitt. Im Bereich der Anästhesie sei aufgefallen, dass die Vermittlung von Kompetenzen wie z.B. Thoraxentlastungspunktionen und anästhesiologische Praxis bei Kindern insgesamt fehle. Außerdem sei zu klären, ob die Anzahl der zum Erlernen bestimmter Techniken notwendigerweise durchzuführenden Maßnahmen in der Klinik tatsächlich durchgeführt werden könne. Auch im Kontext des Einsatzbereichs Intensivstation gebe es unklare Kompetenzziele. Hier wird vorgeschlagen, das Thema der Angehörigengespräche bei Therapieabbruch bzw. Sterben auf der Intensivstation mit in das Curriculum aufzunehmen. Während die klinische Ausbildung im Fachbereich der Psychiatrie sehr positiv bewertet wird, seien Kompetenzen im Bereich der Gynäkologie und Geburtshilfe bzw. bei geburtshilflichen Notfällen im Bereich der Gynäkologie und Geburtshilfe bzw. bei geburtshilflichen Notfällen trotz des hohen Bedarfs kaum bzw. gar nicht vermittelbar oder gar möglich, weil z.B. keine Zustimmung der Patientinnen vorliege, Zeit und Ressourcen nicht ausreichend seien (z.B. keine Praxisanleiter) und/oder in der Pädiatrie nur hospitiert werden könne, was keinesfalls ausreichend sei.

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