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Kliniken sollen sich auf TerrorMANV-Lagen vorbereiten

24.10.2019, 10:18 Uhr

Foto: S. Drolshagen

DGU legt „Weißbuch Schwerverletztenversorgung“ in der dritten Auflage vor


Die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) hat das „Weißbuch Schwerverletztenversorgung“ in der dritten Auflage herausgegeben. Neu aufgenommen wurden Empfehlungen zur Prävention und zum Massenanfall von Verletzten (MANV) sowie Massenanfall von Verletzten bei lebensbedrohlichen Lagen (TerrorMANV). Nach Ansicht der DGU unterscheiden sich beim Letztgenannten die Szenarien grundlegend von der Situation eines „normalen“ MANV. Mit der Bezeichung TerrorMANV soll im Gegensatz zum MANV zum Ausdruck gebracht werden, dass es sich zwar auch um einen Massenanfall von Verletzten handelt, dass die Beherrschung eines TerrorMANV aber anderen Rahmenbedingungen und Grundsätzen unterliege, um die verletzten Patienten rasch und adäquat zu versorgen, was erhebliche Konsequenzen für Versorgung und Organisation nach sich ziehe. Die Unterschiede vom TerrorMANV zum „normalen“ MANV bestehen zum einen in der Tatsache, dass es sich häufig um völlig andere Verletzungsmuster wie Schuss- und Explosionsverletzungen handelt. Dominierend seien hierbei perforierende und penetrierende Verletzungen, die regelhaft eine schwere Hämorrhagie verursachen, weshalb eine rasche und unmittelbare Blutungskontrolle angestrebt werden müsse, um das Überleben des Patienten zu sichern. Zum anderen seien die Patienten in der Regel in der ersten Phase eines TerrorMANV präklinisch unversorgt, sodass aus Sicht der Klinik eine neue zusätzliche Herausforderung darin bestehe, eine Erstversorgung der Patienten innerklinisch durchführen zu müssen. Ein großer Teil der Patienten werde auch selbstständig in die Kliniken kommen. Der wesentliche Unterschied zum MANV sei also, dass diese Patientenströme durch die präklinische Rettung nicht zu kontrollieren seien und sich Kliniken insgesamt mit einer völlig anderen Situation auseinandersetzen müssten als bei einem „normalen“ MANV.

Daraus leitet die DGU die Forderung ab, dass sich Kliniken intensiv mit der Vorbereitung auf einen MANV und auf einen Terror-MANV auseinandersetzen müssen. Dies beginne mit der Erstellung oder Aktualisierung eines adäquaten Krankenhauseinsatz- und Alarmplans, in dem die Kapitel MANV und TerrorMANV abgebildet sein müssten. Des Weiteren müssten die Mitarbeiter der Klinik über den Krankenhauseinsatz- und Alarmplan und vor allen Dingen über die MANV/TerrorMANV-Plan informiert und unterrichtet sein, um zu wissen, wie im Aktivierungsfall damit umzugehen sei. Zudem sei das ärztliche Personal, das in einem solchen Fall als Entscheidungsträger fungiere, analog der Schockraumausbildung durch entsprechende Kurse und Übungen für diese Situation auszubilden.

In der dritten Auflage des „Weißbuchs Schwerverletztenversorgung“ wurde zudem das Kapitel zur Frührehabilitation intensiv überarbeitet mit dem Ziel, ähnlich wie bei Schlaganfällen oder Schädel-Hirn-Traumen eine strukturierte Frührehabilitation von Schwerverletzten zu fordern. Zudem ist die Zielsetzung der Initiative TraumaNetzwerk DGU® erweitert worden: Es soll nicht mehr „nur“ das Überleben der Schwerverletzten gesichert, sondern eine möglichst gute Lebensqualität erreicht werden. Die DGU fordert, dass für jeden Schwerverletzten an jedem Ort in Deutschland zu jeder Zeit in gleicher Qualität das Überleben und die bestmögliche Lebensqualität gesichert werden.

Mehr zum Thema: www.taktik-medizin.de

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