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Kommunale Notfallsanitäter erhalten 2.732,33 Euro Grundgehalt

02.05.2016, 14:15 Uhr

Foto: K. von Frieling

TVöD-Entgeltordnung soll zum 1. Januar 2017 in Kraft treten

In Potsdam ist am Freitag bei den Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst eine Einigung erzielt worden. Sie betrifft auch die Beschäftigten der kommunalen Rettungsdienste. Erstmals wurde dabei auch der neue Beruf Notfallsanitäter eingruppiert. Er wurde der Entgeltgruppe P8 zugeteilt. Hier entspricht das Grundgehalt ab dem 1. Januar 2017 2.732,33 Euro und kann sich bis zur Entwicklungsstufe 6 steigern auf 3.365,23 Euro. Entgeltgruppe 4 gilt für Rettungssanitäter. Sie erhalten eine Entgeltgruppenzulage in Höhe von 2,3% ihres jeweiligen Tabellenentgelts. Rettungsassistenten wurden in die Entgeltgruppe 6 eingruppiert. Leitstellen-Mitarbeiter wurden wie erwartet der neuen Entgeltgruppe 9a zugewiesen (siehe S. 46 der Tarifeinigung über eine Entgeltordnung zum TVöD für den Bereich der VKA).

Mit Inkrafttreten der Entgeltordnung entfällt die bisherige Vergütungsgruppenzulage für Rettungsassistenten. Wer sie aber bislang erhalten hat, hat auch weiterhin Anspruch darauf. Herabgruppierungen sowie eine Überprüfung und Neufeststellung der Eingruppierung aufgrund des Inkrafttretens der Entgeltordnung sind ausgeschlossen, Höhergruppierungen erfolgen nur auf Antrag der Beschäftigten.

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