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Kompetenzen bayerischer Notfallsanitäter werden präzisiert

09.10.2017, 10:27 Uhr

Foto: S+K-Archiv

ÄLRD befürworten u.a. eigenverantwortliche Einleitung von Infusionstherapien


In Bayern soll es Notfallsanitätern künftig gestattet sein, in Abwesenheit eines Notarztes zur Analgesie das Opiat Piritramid zu verabreichen. Zur Behandlung von Hypoglykämie wird zudem die Gabe von Glukose als Infusion erlaubt sein. Dies geht aus dem Protokoll einer im September in Murnau abgehaltenen Besprechung der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) und der Leiter Rettungsdienst in Bayern hervor. Darüber hinaus wird beabsichtigt, Notfallsanitätern das Legen intravenöser Zugänge einschließlich der Einleitung einer Infusionstherapie bei Trauma-, Sepsis- und Verbrennungs- sowie Verbrühungspatienten zu gestatten. Die Schulung in diesen Maßnahmen soll in die Ausbildung und die Weiterbildung zur Ergänzungsprüfung integriert werden. Bereits ausgebildete Notfallsanitäter werden gesondert im Rettungsdienst unterrichtet.

Eine Freigabe der genannten Maßnahmen für Notfallsanitäter müsse jedoch durch den zuständigen Ärztlichen Leiter Rettungsdienst erfolgen. Alle Maßnahmen seien dokumentationspflichtig und müssten an den ÄLRD übermittelt und im elektronischen Behandlungsprotokoll NIDA eingetragen werden. (POG) 

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