Die Arbeitsgemeinschaft Rettungsassistentenschulen Deutschland (AgRD) hat in einer Stellungnahme den Entwurf der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäter in mehreren Punkten kritisiert. So sind nach ihrer Einschätzung die Kostenregelungen der Ausbildung noch immer nicht geklärt. „Für die Kostenübernahme der Ergänzungsausbildungen und -prüfungen der jetzt tätigen Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten existiert noch nicht einmal eine Kostenschätzung bzw. ein Hinweis auf deren Finanzierung.“ Diese hat die AgRD in ihrem Schreiben an das Bundesministerium für Gesundheit daher selbst vorgelegt. Sie geht von Ausbildungskosten in Höhe von 110.150 Euro pro Schüler für die gesamten drei Jahre aus.
Darüber hinaus wünscht sich die Arbeitsgemeinschaft einen stärkeren Einbezug des Praxisanleiters bei der praktischen Ausbildung und der bereits staatlich anerkannten Rettungsdienstschulen bei den Ergänzungsprüfungen. Sie lehnt es ab, dass eine „Bewährung während der Ausbildung“ in die Gesamtleistung der Prüfung eingerechnet wird, da dadurch ein Schüler seine ungenügende Leistung oder gar eine Patientenschädigung kompensieren könnte. Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, so das Fazit der AgRD, „weicht in erheblichem Maße von der ursprünglichen Zielsetzung des Notfallsanitätergesetzes ab.“
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