Nach Ansicht der Leiterin der Landesvertretung Hamburg der Techniker Krankenkasse, Maren Puttfarcken, müsse in der Hansestadt die Politik tätig werden, damit sich die Feuerwehr Hamburg nicht weiter dagegen sträube, „die Kompetenzen der Notfallsanitäter zu erweitern.“ Dafür sollte in der Novellierung des Hamburgischen Rettungsdienstgesetzes klar festgelegt werden, welche Maßnahmen Notfallsanitäter ergreifen dürfen. Nur so könnten die neu erlangten Kompetenzen und Befugnisse auch in der Praxis beim Patienten vollumfänglich angewendet werden, um auch die Versorgungsqualität im Rettungsdienst zu erhöhen.
Die im Pyramidenprozess aufgeführten invasiven Maßnahmen seien „theoretisch ein deutschlandweiter Rahmen, der die Kompetenzen von Notfallsanitätern festlegt.“ In der Praxis seien die Verbesserungen aber bisher leider kaum spürbar. So habe sich die Zahl der Notarzteinsätze bislang nicht verringert. In Hamburg könnten die bislang rund 600 Notfallsanitäter der Feuerwehr die neuen Kompetenzen nach dem Notfallsanitätergesetz noch nicht vollumfänglich anwenden, da diese durch den Rettungsdienstträger – die Feuerwehr – bisher nicht freigegeben wurden. Die Hamburger Hilfsorganisationen seien bereits etwas weiter und hätten durch vom Ärztlichen Leiter freigegebene und verantwortete Standard Operating Procedures die Kompetenzen der Notfallsanitäter erweitert. Die Techniker Krankenkasse sehe einen dringenden Handlungsbedarf „auch zur Absicherung der Notfallsanitäter, wenn sie eigenverantwortlich im Berufsalltag bei der Feuerwehr Hamburg handeln sollen.“ In ihrer Bilanz nach vier Jahren Notfallsanitätergesetz sagte Puttfarcken, dass die Qualifizierung und Ausbildung der Rettungskräfte in Hamburg bislang mehr als 20 Mio. Euro gekostet habe, die von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert wurden.