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Krankenkassen müssen Kosten der Notfallsanitäter-Ausbildung tragen

29.09.2017, 14:18 Uhr

Foto: K. von Frieling

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht gibt drei Schiedsstellen recht


Am Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht in Schleswig ging es am gestrigen Donnerstag um die Frage, ob die Krankenkassen die Kosten der Notfallsanitäter-Ausbildung zu tragen haben (Az. 6 A 145/16, Az. 6 A 130/16 und Az. 6 A 128/16). Ausgangspunkt der Verhandlung waren drei Beschlüsse der Schiedsstelle aus dem Jahr 2016 zugunsten der Rettungsdienstträger, die die Kosten für die Ausbildung der Notfallsanitäter ab August 2015 gegenüber den Kostenträgern geltend gemacht hatten. Damals erfolgte eine Klarstellung im Rettungsdienstgesetz, die die Refinanzierung der Aus- und Fortbildung ausdrücklich erwähnte. Vorher gab es im Rettungsdienstgesetz lediglich eine abstrakte Formulierung zum Kostendeckungsprinzip der notwendigen und für die Aufgabenerfüllung erforderlichen Kosten, die aus Sicht vieler Beteiligter auch schon als Refinanzierungsgrundlage ausreichend gewesen wäre.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts liegt noch nicht vor. Die Verfahrensbeteiligten konnten aber den Tenor beim Verwaltungsgericht erfragen. Er lautet: Alle drei Klagen gegen die Entscheidung der Schiedsstellen in den Verfahren Stadt Flensburg, Kreis Ostholstein und Kreis Herzogtum-Lauenburg wurden abgewiesen. In allen drei Verfahren haben die Krankenkassen Klage gegen Entscheidungen der Schiedsstelle für Entgelte im Rettungsdienst in Schleswig-Holstein eingereicht. Dabei wollten die Kassen die Kosten der Aus- und Fortbildung für Notfallsanitäter aus den Entgelten des Rettungsdienstes gestrichen haben bzw. haben die Kassen argumentiert, das Land Schleswig-Holstein verstoße mit den geschaffenen landesrechtlichen Refinanzierungsregelungen zu den Kosten des Rettungsdienstes gegen höherrangiges Recht.

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