Bundesministerium für Gesundheit stellt Verpflichtung klar
Das Bundesgesundheitsministerium sieht die Krankenkassen bei der Finanzierung des neuen Notfallsanitätergesetzes in der Pflicht. In einem Schreiben von Staatssekretär Lutz Stroppe an die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes vom 21. Mai 2014, dass RETTUNGSDIENST vorliegt, heißt es, „in der Gesetzesbegründung hat der Gesetzgeber seine Erwartung zum Ausdruck gebracht, dass die geschätzten jährlichen Mehrkosten in Höhe von rund 42 Millionen Euro … als Personalkosten in die Berechnung der Gebühren und Entgelte für die Transportleistungen einfließen sollen, die der Rettungsdienst erbringt“. Dies gelte auch für die Kosten der Weiterqualifizierung von bisherigen Rettungsassistenten zu Notfallsanitätern. (POG)