Wie der „Tagesspiegel“ heute berichtet, hat das Bundesgesundheitsministerium den im Juli vorgelegten Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung überarbeitet. Aus einer internen Vorlage des zuständigen Referats an die Hausleitung gehe hervor, dass man damit den Ländern entgegenkommen wolle, die um ihren Einfluss beim Rettungsdienst fürchten. Sie sollen demnach auch zukünftig dafür zuständig sein. Vom Tisch sei wohl die Verankerung des Rettungsdienstes als eigenständiger medizinischer Leistungsbereich im SGB V. Laut Artikel versuche das Bundesgesundheitsministerium nun, die Länder auf anderen Wegen in eine einheitliche Notfallversorgung einzubinden. So plane man etwa, die Vergütung rettungsdienstlicher Leistungen durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) an Voraussetzungen zu knüpfen. Zudem sollen zukünftig die Krankenkassen an der Planung von Luftrettungsstandorten, Rettungsleitstellen, -wachen und -mitteln beteiligen werden.
Auch an der Vorgabe an die Länder, zusammen mit den Kassenärztlichen Vereinigungen Gemeinsame Notfallleitstellen einzurichten, werde wohl nicht weiter festgehalten. Dafür sollen jetzt allein die KV’en verpflichtet werden, Gemeinsame Notfallleitsysteme zu bilden, in denen die Träger der Rettungsleitstellen und die KV’en (116117) „unter Beibehaltung der Eigenständigkeit beider Rufnummern“ verbindlich zusammenarbeiten. Die Vergütung von 112-Leitstellen durch die GKV solle dann nur noch erfolgen, wenn ein Gemeinsames Notfallleitsystem geschaffen wurde.