In Vorbereitung auf die 87. Gesundheitsministerkonferenz, die am 26. und 27. Juni 2014 in Hamburg stattfinden wird, hat die Amtschefkonferenz in der vergangenen Woche eine Beschlussempfehlung zur Finanzierung der Kosten der Notfallsanitäter-Ausbildung ausgesprochen. Darin heißt es, dass die zuständigen Länderministerien das Bundesministerium für Gesundheit bitten sollen, gegenüber dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) klarzustellen, „dass die Ausbildung der Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter und der weiteren Ausbildung der Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten zu Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern im Rahmen der Gebühren oder Benutzungsentgelte für Leistungen des Rettungsdienstes zu tragen sind.“
In der Begründung, die RETTUNGSDIENST vorliegt, heißt es, dass die Weiterqualifizierung des Rettungsfachpersonals unverzüglich und die originäre Ausbildung kurzfristig beginnen müssen, damit dem Rettungsdienst auch nach 2020 ausreichend qualifiziertes nicht-ärztliches Personal zur Verfügung steht. Da aber die Frage der Re-Finanzierung der Kosten der Notfallsanitäter-Ausbildung ungeklärt sei, seien insbesondere Maßnahmen zur Weiterqualifizierung noch nicht angelaufen. Jedes weitere Zuwarten erhöhe die Gefahr zukünftiger personeller Engpässe und sei nicht hinnehmbar. „Das Bundesministerium für Gesundheit sollte daher aufgefordert werden, ... die Finanzierungsverpflichtung der Krankenkassen gegenüber dem GKV-Spitzenverband klarzustellen.“
Die Gesundheitsministerkonferenz der Länder dient der Zusammenarbeit und der Koordination der Länderinteressen in gesundheitspolitischen Fragestellungen. Sie ist ein wichtiges Gremium der fachlichen und politischen Beratung und Abstimmung gesundheitspolitischer Themen und Aufgaben zwischen den Ländern. Die einmal jährlich stattfindende Hauptkonferenz wird von der Amtschefkonferenz vorbereitet, der die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre für Gesundheit und die Staatsrätinnen und Staatsräte für Gesundheit der Länder angehören.