Nach zwei Jahren hat der Landkreis Stade den Rettungsdienstbedarfsplan wieder angepasst. In den letzten Jahren sei deutlich geworden, dass nicht nur die allgemeinen Veränderungen im Rettungsdienst dessen Sicherstellung erschwerten, sondern auch die Auswirkungen der Corona-Pandemie zu einer gravierenden Veränderung des Einsatzaufkommens geführt hätten. So würden z.B. die Kliniken nicht mehr nur tagsüber Patientinnen und Patienten entlassen, sondern auch in den Abend- und Nachtstunden sowie am Wochenende. Zudem habe die Schließung von Kliniken in den Nachbarlandkreisen dazu geführt, dass vermehrt Patientinnen und Patienten aus den Nachbarlandkreisen in die Elbe-Kliniken transportiert würden und dann durch den Rettungsdienst des Landkreises Stade wieder zurückgefahren werden müssten. Die Einsatzdauer habe sich dadurch im Bereich der Krankentransportfahrten signifikant erhöht und die Belastung des Rettungsdienstpersonals sei spürbar angestiegen.
Bei der zukünftigen Planung des Rettungsdienstes solle daher insbesondere die folgenden Aspekte berücksichtig werden:
- striktere Trennung zwischen der Notfallrettung und dem Krankentransport
- zügigere Anpassung der Fahrzeugvorhaltung an den tatsächlichen Bedarf
- schnellstmögliche Erstellung eines neuen Bedarfsplans
- kurzfristige Ausdehnung der Fahrzeugvorhaltung, insbesondere im Krankentransportbereich.
Um die Rettungswagen nicht für Krankentransporte zu binden und Patientinnen und Patienten bedarfsgerechter transportieren zu können, sollen ab dem kommenden Jahr zusätzliche Krankentransportwagen vorgehalten werden. Dies soll in einer Höhe von 205 Wochenstunden erfolgen. Die Kostenträger sind jedoch nur bereit, 144 Wochenstunden anzuerkennen und diese im nächsten Jahr zu refinanzieren. Die Vorhaltestunden nachts und an den Wochenenden seien nicht wirtschaftlich, da die in dieser Zeit anstehenden Krankentransporte durch Rettungswagen übernommen werden könnten. Dies sähe auch die bisherige gutachterliche Ermittlung der Rettungswagenvorhaltung vor. Nach der Argumentation der Kostenträger müsste eine zusätzliche KTW-Vorhaltung im Nachtbereich und an Wochenenden mit einer gleichzeitigen Reduzierung der RTW-Vorhaltung einhergehen.
Die Verwaltung des Landkreises Stade will dies verhindern, um ein womöglich entstehendes Risiko in der Notfallrettung zu vermeiden. Sie empfiehlt daher, die Kosten für die zusätzliche Einsatzfahrzeugvorhaltung in Höhe von 61 Wochenstunden durch den Landkreis zu finanzieren. Die Kosten dafür belaufen sich nach einer ersten Schätzung auf ca. 1,6 Mio. Euro (205 Wochenstunden). Refinanziert durch die Kostenträger werden hiervon voraussichtlich bis zu 1,08 Mio. Euro (144 Wochenstunden), sodass sich der Eigenanteil des Landkreises Stade auf rund 520.000 Euro belaufen würde. Der Kreistag soll darüber am 8. Dezember 2022 entscheiden.