Die am 22.Januar dieses Jahres verabschiedeten Krankentransport-Richtlinien bleiben aller Voraussicht nach unverändert. Dies erklärte die Pressestelle der Gemeinsamen Spitzenverbände der Krankenkassen auf Anfrage des RETTUNGSDIENST. „Für die Sitzung des Gemeinsamen Bundesausschusses am 21. Dezember 2004 ist derzeit eine Beschlussfassung über einschlägige Änderungen der Krankentransport-Richtlinien nicht vorgesehen“, so der Spitzenverband. Das heißt, dass Patienten und Krankentransportunternehmen weiterhin mit der problematischen Genehmigungspflicht zu kämpfen haben werden.
Bei Minderausgaben von 8,7% in den ersten drei Quartalen bei den Fahrkosten sehen die Krankenversicherungen keinen Reformbedarf. Aus Kassenkreisen ist zu hören, dass im KTW-Bereich sogar zweistellig eingespart worden sei. Der VdAK und der BKK-Bundesverband bleiben dennoch bei ihrer Haltung, die Genehmigungspflicht für ambulante Fahrten im KTW abzuschaffen. (F. Sommer)
Krankentransport-Richtlinie: Kassen sehen keinen Reformbedarf
06.12.2004, 09:23 Uhr