Die Entscheidung über die Zukunft der Genehmigungspflicht im qualifizierten Krankentransport rückt näher. Laut § 11 der Krankentransport-Richtlinien werden die Auswirkungen bis zum 31. Dezember 2004 überprüft. Diverse Medien, u.a. RETTUNGSDIENST, berichteten über eine Vielzahl von Härtefällen aus der Praxis. Patienten mussten seit Jahresbeginn nicht selten den notwendigen Transport aus eigener Tasche bezahlen. Den zuständigen Behörden- und Gremienvertretern waren diese Vorfälle angeblich nicht bekannt. Krankentransportunternehmen und HiOrgs, die der Unkenntnis der Verantwortlichen Abhilfe leisten wollen, können anonymisierte Fälle an die folgenden E-Mail-Adressen senden. Möglicherweise dienen sie als Entscheidungshilfe bei der Beurteilung der Sinnhaftigkeit der bestehenden Regelungen. (Sommer)
- Vera Ries, Fahrkostenexpertin des Gemeinsamen Bundesausschusses: Vera.Ries@g-ba.de
- Gemeinsamer Bundesausschuss: info@g-ba.de
- Dr. Klaus Theo Schröder, Staatssekretär des Ministeriums für Gesundheit und soziale Sicherung: poststelle@bmgs.bund.de
- Franz Knieps, Leiter der Abteilung 2 (Gesundheitsversorgung, Krankenversicherung) des Ministeriums für Gesundheit und soziale Sicherung: franz.knieps@bmgs.bund.de
- Helga Kühn-Mengel, Patientenbeauftragte der Bundesregierung: info@die-patientenbeauftragte.de
- Dr. Stefan Etgeton, Referent für Gesundheit im Bundesverband der Verbraucherzentralen e.V.: Etgeton@vzbv.de