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Kreis Borken soll Rettungsdienst aufstocken

22.08.2022, 11:46 Uhr

Foto: Kreis Borken

Gutachten zur Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans liegt vor


Die Firma Orgakom hat dem Kreis Borken ein Gutachten zur Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans vorgelegt. Zwar wird darin die flächendeckende planerische Erreichbarkeit im Kreisgebiet als weitgehend sichergestellt beschrieben, Veränderungsvorschläge werden allerdings auch aufgeführt. So könne etwa im Bereich von Schöppingen, insbesondere für den Ortsteil Eggerode, die Einhaltung der Hilfsfrist von 12 Minuten deutlich verbessert werden. Dafür solle die Vechtegemeinde eine Rettungswache mit einem dort rund um die Uhr besetzten Rettungstransportwagen (RTW) erhalten.

In dem Gutachten wird zudem vorgeschlagen, die Kapazitäten für die Notfallrettung im Kreisgebiet an den Standorten Ahaus, Bocholt, Borken, Gronau und Südlohn auszubauen. Der RTW Südlohn soll an 365 Tagen rund um die Uhr besetzt werden. Gleiches gilt für die jeweils zweiten RTW an den Standorten Ahaus, Borken und Gronau. Am Standort Bocholt soll ein vierter RTW stationiert werden, der primär für Verlege-Einsätze eingesetzt werden soll. Der Standort der Rettungswache Gescher soll aus der Innenstadt in Richtung B 525 zur Mitversorgung von Velen verlagert und dort ein zweiter, dann 12 Stunden am Tag besetzter RTW stationiert werden. Für den qualifizierten Krankentransportes wird empfohlen, die Fahrzeugvorhaltung um drei Krankentransportwagen (KTW) aufzustocken, ohne jedoch die Stunden für die Vorhaltung der Fahrzeuge auszuweiten. Auch gelte es die Zahl der Reservefahrzeuge zu erhöhen.

Die Ergebnisse des Gutachtens sollen nun in den zuständigen Gremien des Kreistages beraten und dann mit den Krankenkassen, den Kommunen und den Betreibern der Rettungswachen abgestimmt werden. Auf Grundlage dieser Abstimmungsergebnisse wird die Verwaltung dann einen Rettungsdienstbedarfsplan für den Kreis Borken entwerfen. Nach derzeitigen Planungen soll dieser Entwurf dem Kreistag in seiner Sitzung am 15. Dezember 2022 zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

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