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Kreis Düren kommunalisiert Rettungsdienst

10.10.2014, 10:05 Uhr

Umbau der Rettungswachenstruktur

Der Kreis Düren hat seinen Rettungsdienst in wesentlichen Teilen kommunalisiert. Nach dem Beschluss des Kreistages wird diese Aufgabe die neu gegründete „Rettungsdienst Kreis Düren AöR (RDKD)“ als Anstalt öffentlichen Rechts übernehmen. Vorausgegangen war dem Beschluss eine Analyse des Rettungsdienstes im Kreis durch ein Gutachterbüro. Speziell untersucht wurden dabei, wie es in der Beschlussvorlage für den Kreistag heißt, die Auswirkungen der Topografie der Region auf die Hilfsfristen. Definiert wurde dabei auch eine Hilfsfrist für den Notarzt von 15 Minuten. In Nordrhein-Westfalen fehlt eine solche Regelung. Im Rettungsdienstgesetz festgehalten ist lediglich eine 8-minütige Hilfsfrist für den allgemeinen Rettungsdienst.

Um den Rettungsdienst im Kreis Düren entscheidend zu verbessern, empfahlen die Gutachter u.a. einen kompletten Umbau der Rettungswachenstruktur, darunter die Errichtung von drei neuen Wachen und die Indienststellung von fünf neuen RTW. Mit dem unmittelbaren Betrieb von zwei dieser Wachen will sich der Kreis nun stärker selbst in den Rettungsdienst einbringen, dabei aber „auch künftig die sehr gute Zusammenarbeit mit den Hilfsorganisationen fortsetzen“. Bei diesen Hilfsorganisationen handelt es sich im Kreis Düren um das DRK und die Malteser. Im Fokus hat der Kreis darüber hinaus ein einheitliches Qualitätsmanagement im Rettungsdienst. Insgesamt soll der Kreis Düren in der Zukunft über neun Rettungswachen (zwei des Kreises, drei des DRK und vier des MHD) mit 40 Fahrzeugen verfügen. Erwartet werden 20.000 Einsätze im Jahr, mehr als dreimal so viele wie bisher. Dies liegt daran dass nach dem Plan „Rettungsdienst Kreis Düren 2020“ der Kreis mehrere Wachen übernimmt, die sich bisher in der Trägerschaft der Nachbarstadt Jülich befanden. Was die Kosten betrifft, so sieht die Gebührensatzung der RDKD vor, für einen KTW eine Grundgebühr von 131,57 Euro zu erheben, für einen RTW 471,78 Euro und für einen Notarzteinsatz 450,10 Euro. (POG)

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