Der Kreis Heinsberg hat nach Abschluss des Geschäftsjahres 2015 festgestellt, dass die für die Notfallrettung vereinbarten Gebühren nicht kostendeckend sind. In einer Vorlage für den am 23. Februar 2013 beratenden Kreisausschuss wird aufgeführt, dass die der aktuellen Gebührensatzung zugrunde liegende Einsatzprognose zu hoch angesetzt war. „Zu keiner Gebührenposition wurden die geplanten Einsatzzahlen erreicht.“ Schon jetzt sei absehbar, dass die derzeitige Rettungsdienstgebühr für die Kosten des Jahres 2016 nicht auskömmlich ist. Die Gebührensatzung war erst am 1. Juli 2015 in Kraft getreten, der aktuelle Rettungsdienstbedarfsplan ist vom Kreistag 7. Mai 2015 beschlossen worden.
Um weitere Defizite zu vermeiden, sollen die Rettungsdienstgebühren zum 1. April 2016 angehoben werden. Zur Ermittlung der neuen Gebühren werden einige Kosten hinzugerechnet. Dazu gehört ein Defizit aus dem Jahr 2012 in Höhe von 987.292 Euro, das bisher nicht ausgeglichen worden sei. Weitere Defizite aus den Jahren 2013 und 2014 seien anteilig berücksichtigt worden. Hinzu kämen entgangene Einnahmen für Fehleinsätze im vergangenen Jahr sowie Kosten der Notfallsanitäter-Ausbildung für 15 Rettungsassistenten, die in diesem Jahr die Ergänzungsprüfung absolvieren sollen. Um diese Kosten abzudecken, seien für einen KTW-Einsatz dann 270 Euro abzurechnen (bisher: 210 Euro), für einen RTW-Einsatz 513 Euro (bisher: 432 Euro), für den Einsatz eines NEF 361 Euro (bisher: 296 Euro) und für einen Notarzt 348 Euro (bisher: 287 Euro). Der Kreistag soll über die Vorlage am 3. März 2016 entscheiden. Der Kreis Heinsberg hat den Rettungsdienst nach jahrelangen Ausschreibungsproblemen zum 1. Januar 2012 rekommunalisiert.