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Kreis Heinsberg muss DRK-Gehälter zahlen

31.01.2007, 15:57 Uhr

Foto: privat

Im Kreis Heinsberg hat das DRK nach drei Jahrzehnten den Rettungsdienst an den Malteser Hilfsdienst und die Johanniter-Unfall-Hilfe aufgrund überzogener Preisvorstellungen verloren (RETTUNGSDIENST berichtet in der Februar-Ausgabe, S. 82-83). Dieser Verlust hatte für das Rote Kreuz auch ein juristisches Nachspiel, denn der Kreis Heinsberg, über den die Löhne für die DRK-Mitarbeiter gezahlt wurden, wollte diese Zahlungen zum 31. Dezember 2006 einstellen. Doch das Verwaltungsgericht verpflichtete den Kreis am 7. Dezember mit einer Eilentscheidung, die Gehälter für 29 Mitarbeiter der Rettungsdienst gGmbH, denen erst zur Jahresmitte gekündigt werden konnte und die noch keine neuen Anstellungen gefunden haben, bis zum 30. Juni 2007 weiter zu zahlen.

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Beschwerde des Kreises gegen diese Eilentscheidung jetzt abgewiesen – unanfechtbar. Damit muss der Kreis die Gehälter in einer Gesamtsumme von rund 900.000 Euro aufbringen. Auch Forderungen nach einem Sozialplan und Abfindungen für die betroffenen Mitarbeiter können jetzt gestellt werden, hieß es von Seiten des DRK.

Dieser Beschluss des OVG wirft gleich mehrere Fragen: Bei wem waren die Rettungsdienst-Mitarbeiter eigentlich angestellt: bei der DRK gGmbH oder beim Kreis Heinsberg? Und wer hat die Kündigung ausgesprochen? Welche Kündigungsfristen haben Mitarbeiter, die seit 20 oder 30 Jahren beim Kreis angestellt sind? Und wie hoch fallen wohl die Abfindungen solcher Mitarbeiter aus? Fragen, die sicherlich so manches Arbeitsgericht noch beschäftigen werden. Der Fall Heinsberg kann damit noch lange nicht zu den Akten gelegt werden.

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